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Anflugregel Landeplatz Fürth

Piloten, die den Landeplatz Fürth anfliegen, werden um Einhaltung folgende Regelung gebeten:

Die Höhe zum Landen darf ausschließlich im oben gezeigten Bereich (nördlich der B 311, oberhalb der Häuser, und die östliche Grenze ist die Landstraße nach Kaprun) abgebaut werden. Einfliegen in die Flugzone "Flugplatz Zell am See" nur unterhalb von 150 m.

Bitte dringend beachten!!!


Neuer Aufstieg Ginsberg


Luftraum

Für die Streckenflieger die neue Luftraumregelung und mehr

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Lufträume, Sichtflug und mehr
Lufträume_ab_04-2015-A.pdf
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