Schmittenhöhe |
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| Die Schmittenhöhe ist der Tip für Drachenflieger und Paragleiter! Dank der frühen Betriebszeiten kann man schon im Mai in die Lüfte steigen. Über den Wolken, über der Schmittenhöhe....... Die Schmittenhöhe, bekannt als Österreichs schönster Aussichtsberg, biete ideale Bedingungen für Hänge- und Paragleiter. In Fliegerkreisen ist der Pinzgau als eines der besten Streckenfluggebiete bekannt. Am 17. Juni 1996 flog Jo Batmann über 220 km, dies bedeutet Weltrekord (FIA Dreieck). Bei der Bergstation der Schmittenhöhebahn finden Flugpiloten genügend Platz um in Ruhe Ihre Geräte aufzubauen und sich auf den Flug vorzubereiten. Ein paar Fluginfos: Hängegleitertransport: kein Kurzpacken nötig Betriebszeiten,Preise http://www.schmitten.at/de/cgi-bin/default.pl Startplatz: Wiesenstartplätze; Start in alle Richtungen möglich Landeplatz: Fürth (Piesendorf); günstige Verkehrbedingungen (Zug- und Busstation bei Landeplatz) Wetter-Info: 3-SAT Schmitten-TV Auf Grund der hohen Flugfrequenz sind einige Regelungen für einen gesicherten Flugbetrieb unerlässlich. Die Piloten werden dringend um deren Einhaltung ersucht. Die Benützung des Start- und Landeplatzes ist zwingend vorgeschrieben und nur nach Entrichtung der Fluggeländegebühr von € 2,50 bei Einzelfahrten und von € 25,-- bei Saisonkarten gestattet. Die Landewiese (siehe Jeppeson Detail) befindet sich direkt an der Landesstraße zwischen Fürth und Kaprun gegenüber dem Gasthof Schett (Fliegertreff). Schulungs- und Ausbildungsflüge sowie die Durchführung von Wettbewerben sind untersagt. Das auf der Karte eingezeichnete Sperrgebiet des Flugplatzes Zell am See reicht bis in eine Höhe von 5.000 FT MSL. Das Einfliegen und insbesondere das Landen in diesem Gebiet ist strengstens untersagt. Achtung Neuregelung des Flugplatz-Sperrgebietes! Der Landeplatz darf nur mehr in einer Höhe von weniger als 3.000 FT MSL (=915 m) aus Richtung Westen angeflogen werden. Dies ist unerläßlich, da die Platzrunde des Zeller Flugplatzes direkt über unsere Landewiese führt. Bei Verstößen gegen diese Regelung droht eine Sperre der Landewiese. Überschüssige Höhe muß ausnahmslos westlich des Sperrgebietes, wenn möglich in Hangnähe, abgebaut werden. Das Abbauen der Fluggeräte hat sofort nach Landung am äußeren Rand des Landeplatzes zu erfolgen. Bei Außenlandungen ist unbedingt Kontakt mit dem Gründstückseigentümer aufzunehmen. Piloten, welche die oben angeführten Bedingungen und die allgemein gültigen Vorschriften nicht einhalten, werden bei der örtlichen Gendarmerie und beim Bundesamt für Zivilluftfahrt angezeigt. DIE BENÜTZUNG DES FLUGGELÄNDES ERFOLGT AUF EIGENENE GEFAHR |
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